Unternehmerischer Gewinn sollte im Einklang mit Gesellschaft und Umwelt stehen. Die Verbindung der Entwicklungen zur nicht-finanziellen Berichterstattung mit den Herausforderungen der nahenden Mindestbesteuerung könnte eine Chance bieten. Dies insbesondere dann, wenn es gelingt, Rahmbedingungen zu schaffen, welche eine Gewinnerzielung im Einklang mit Gesellschaft und Umwelt fördern.
Genauso wie es im Rahmen der STAF-Umsetzung (Schweizer Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung) einen Steuerabzug für Forschung und Entwicklung gibt, wäre ggf. auch ein Abzug für Aufwände mit Blick auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte denkbar.
Die Schweiz ist gut beraten, wenn sie mit Blick auf die nahende Mindestbesteuerung intensiv auslotet, wie die Standortattraktivität erhalten werden kann. Wünschenswert wären Rahmenbedingungen, in denen Unternehmen nicht anstreben, kurzfristig das beste Unternehmen der Welt zu sein, sondern langfristig das beste Unternehmen für die Welt. Hier braucht es in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein Umdenken und ein anderes Handeln mit Blick auf einen zukunftsfähigen Standort Schweiz.
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